Arbeitsrecht­frühstück Webinar

Donnerstag, den 03. Februar 2022

„Betriebsratswahlen 2022 – Alles Wichtige aus Arbeitgebersicht“

Donnerstag, den 03. Februar 2022, um 9:00 Uhr

Zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Mai 2022 finden in den Betrieben, in denen Betriebsratsgremien eingerichtet sind, die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Dies geschieht turnusmäßig alle vier Jahre. Die Wahl des Betriebsrats ist betriebspolitisch von großer Bedeutung und das Wahlverfahren ist so komplex wie fehleranfällig.

Gerade weil die Betriebsratswahlen von der Arbeitnehmerseite organisiert und geleitet werden – nämlich von einem durch den bestehenden Betriebsrat bestellten Wahlvorstand, der sich aus wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs zusammensetzt und der sich in der Regel vor der Wahl schulen lässt – sollten Arbeitgeber sich rechtzeitig auf die Wahlen vorbereiten. Es gilt, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wahlverfahrens und die Situationen und Handlungsfelder zu kennen, die sich typischerweise vor, während und nach der Wahl für den Arbeitgeber ergeben.

Sie bekommen einen Überblick über den Ablauf der Wahl, die Rechtsgrundlagen und die relevanten Rechtsfragen, die aus Arbeitgebersicht bei der Betriebsratswahl zu beachten sind, insbesondere:

  • WAHLVERFAHREN & WAHLVORSTAND
  • ABLAUFÜBERSICHT
  • ÄNDERUNGEN DURCH DAS BETRIEBSRÄTEMODERNISIERUNGSGESETZ
  • BETRIEBSRATSWAHL UND CORONA

Außerdem erhalten Sie praktische Hinweise zum richtigen Umgang mit den typischen Situationen und Handlungsfeldern, denen Arbeitgeber sich im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen gegenübersehen.

  • WAS DARF / MUSS DER ARBEITGEBER UND WAS NICHT?
  • SONDERKÜNDIGUNGSSCHUTZ DER UNTERSCHIEDLICHEN AKTEURE
  • PERSONEN- ODER LISTENWAHL
  • HANDLUNGSOPTIONEN DES ARBEITGEBERS WÄHREND UND NACH DER WAHL
  • MÖGLICHKEITEN DES ARBEITGEBERS BEI WAHLFEHLERN

Referent:

RA Markus Gloksin, Fachanwalt für Arbeitsrecht

DREITOR PARTNERSCHAFT VON RECHTSANWÄLTEN MBB

Wir hoffen, dass unsere Veranstaltung Ihr Interesse weckt und würden uns freuen, Sie in unserem Webinar am 03. Februar 2022 um 09:00 begrüßen zu dürfen.

Bitte melden Sie sich in unserem Formular direkt und kostenfrei an. Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten Sie dann Ihre persönlichen Zugangsdaten für das Webinar.

Anmeldung zum Arbeitsrechtfrühstück Webinar

Kontakt

Petra Reuter
Executive NewPlacement
Tel: +49 221 801 72-555
E-Mail: webinar.newplacement@kienbaum.de

Vergangene Arbeitsrechtfrühstücke

Mittwoch, den 20. Oktober 2021

Sonderveranstaltung
„Update Compliance“

Wie sehen die neusten Entwicklungen aus und welche Vorbereitungen sollten Sie treffen?

Wir sprechen über neue Regelungen und Entwicklungen, insbesondere über folgende Fragestellungen:

  • Was bringt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
  • Wie geht es mit dem Hinweisgeberschutzgesetz weiter, nachdem es in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde?
  • Wie steht es um die weitere Entwicklung des Verbandssanktionengesetzes – oder besser Unternehmensstrafrechtes?

Referent:innen

Dr. Susanne Jochheim ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Inhaberin der Anfang 2020 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Jochheim Rechtsanwälte in Stuttgart, mit drei Berufsträgern. Frau Jochheim war 18 Jahre bei der Robert Bosch GmbH tätig, davon fünf Jahre als Leiterin der Personalabteilung in der Unternehmenszentrale. Ab 2010 baute sie die weltweit zuständige Cpmpliance-Abteilung der Robert Bosch GmbH auf und übernahm deren Leitung als Compliance-Officer. 2014 verließ sie das Unternehmen und berät seit dieser Zeit Unternehmen und Führungskräfte in den Bereichen Arbeitsrecht und Compliance.

Kim Lea Schönberg ist Rechtsanwältin. Bereits während ihres Referendariates sammelte sie Erfahrungen unter anderem in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in München in den Bereichen Corporate Compliance und Arbeitsrecht sowie in einer mittelständischen Kanzlei in Stuttgart im Arbeitsrecht. Frau Schönberg ist seit Juni 2020 bei Jochheim Rechtsanwälte tätig und seit September 2020 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie spricht Englisch, Französisch und Spanisch und verfügt auf Grund ihres Lebensweges über die gerade im Bereich Compliance so wichtige interkulturelle Erfahrung.

Wir hoffen, dass unsere Veranstaltung Ihr Interesse weckt und würden uns freuen, Sie in unserem Webinar begrüßen zu dürfen.

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Mittwoch, den 23. Juni 2021

„Virtuelles Verhandeln / Virtuelle Arbeit im Betrieb“

Tipps zu Auftritt und Argumenten sowie rechtlichen Rahmenbedingungen unter Darstellung neuester Entwicklungen

Mittwoch, den 23. Juni 2021, von 09:00 Uhr bis ca. 10:30 Uhr

Unser Webinar bietet Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und praktischen Hintergründe virtueller Arbeit und Verhandlungen im Betrieb. Wir teilen mit Ihnen unsere

  • praktischen Erfahrungen und Verhandlungstipps insbesondere für Betriebsratsverhandlungen und virtuelle Einigungsstellenverfahren.
  • Tipps für mehr Dynamik und Schwung in virtuellen Veranstaltungen.
  • Hinweise, wie Sie sich ins beste Licht setzen, souverän überzeugen und in virtuellen Formaten erfolgreich kommunizieren.
  • Darstellung aktueller Entscheidungen sowie einen kurzen Ausblick auf das Betriebsrätemodernisierungsgesetz.

Referent:innen

Dr. Martin Nebeling, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP, Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht von Bird & Bird LLP in Deutschland und Mitglied der internationalen Employment Practice Group.

Benjamin Karcher ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP und Mitglied der internationalen HR Services Practice Group. Er berät sowohl deutsche als auch internationale Mandanten in allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Natascha Brüggemann, Director Executive NewPlacement & Karriereberatung bei Kienbaum in Berlin.

 

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Freitag, den 4. Juni 2021

„Grundlagen und Entwicklungen im Urlaubsrecht“

gerne möchten wir Sie zu unserem virtuellen Arbeitsrechtfrühstück im Juni einladen!

Freitag, den 04. Juni 2021, von 09:00 Uhr bis ca. 10:30 Uhr

Unser Webinar bietet Ihnen einen Überblick über die Grundsätze sowie aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht.

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmer:innen weist diverse rechtliche Aspekte auf: Von Gestaltungsspielräumen im Arbeitsvertrag über die korrekte Berechnung und die richtige Gewährung des Urlaubs bis hin zur rechtssicheren Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Zudem ist gerade das Urlaubsrecht in den letzten Jahren grundstürzend vom EuGH fortentwickelt worden, so dass einige „deutsche Gewissheiten“ mittlerweile Rechtsgeschichte sind. Das Webinar soll Ihnen einen vertieften Über- und Ausblick zu o.g. Themen geben. Ferner dient das Webinar dazu, Einblicke in das Urlaubsrecht zu besonderen Fallkonstellationen zu geben:

  • Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- in Teilzeit, bei der Einführung von Kurzarbeit und vor sowie nach Elternzeit?
  • Entsteht der Urlaubsanspruch auch für Sabbatical- oder sonstige Ruhezeiten?

Referent:

Dr. Matthias Kast, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vangard/Littler Berlin

Freitag, den 23. April 2021

„Update Arbeitsrecht“

gerne möchten wir Sie zu unserem virtuellen Arbeitsrechtfrühstück im April einladen!

Freitag, den 23. April 2021, von 09:00 Uhr bis ca. 10:30 Uhr

Unser „Update Arbeitsrecht“ geht in die nächste Runde.

Wir sprechen über neue Regelungen und Gerichtsurteile:

  • Kurzarbeit – (z.B. Verlängerung der Sonderregelungen; erste neue Urteile zur (Un-)wirksamkeit von Kurzarbeitsvereinbarungen und deren Folgen; sowie zu Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null)
  • Arbeitszeit – (z.B. BAG zu Umkleidezeiten und Arbeitszeit; BAG/EuGH zur Abgrenzung Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst)
  • Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz kommt
  • Diskriminierungsschutz (z.B. Kürzung in Betrieblicher Altersversorgung bei Teilzeit zulässig? Kuriose Bewerbung an „die Herren Lustmolche….“)
  • Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung bei Windows 10 und Gefährdungsbeurteilung?
  • Neues zu „Coronafragen“ (z.B. Corona-Tests im Betrieb, ArbeitsschutzVO) und neuste Rechtsprechung zu Kündigung (z.B. Entwenden von Desinfektionsmitteln, Anzeige Arbeitgeber wegen Quarantäneverstoß, vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit, Massenentlassung iSd § 17 KSchG), Mobbing, Nebentätigkeitserlaubnis, u.a.
  • Achtung – Freelancer können Heimarbeiter sein, mit weitreichenden Folgen z.B. Sozialversicherung

Referentin:

Dr. Alexandra Henkel MM, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin

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