Welche Chancen das neue KHZG bietet

Welche Chancen das neue KHZG bietet

Wie soll das Krankenhaus der Zukunft aussehen? Auf diese Frage antwortet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das einen „Innovationsschub bei der Digitalisierung“ anstoßen soll. Bund und Länder stellen dafür insgesamt über vier Milliarden Euro zur Verfügung. In Zeiten einer Pandemie ist das ein notwendiger Schritt, aber er fordert auch die Gesundheitsversorger in Sachen zügiger Antragstellung, stringenter Umsetzung und Evaluierung heraus.

Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie stehen bundesweit Krankhäuser vor großen Herausforderungen bei Patientenversorgung, Digitalisierung und IT-Sicherheit. Ein zunehmender Effizienz- und Kostendruck durch steigende Anforderungen an Qualität und Sicherheit erfordert die Optimierung von Prozessen. Gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Personal sowie erprobten digitalen Anwendungen, um mit der Geschwindigkeit des technologischen Wandels mitzuhalten. Ein hoher Regulierungsgrad schränkt zudem die Handlungsspielräume der Klinikträger deutlich ein. Insbesondere Investitionen in Digitalisierung sowie in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser sind in den letzten Jahren durch fehlende Investitionen der Länder nicht in ausreichendem Maße erfolgt.

Durch gezielte Projekte kann das Digitalisierungsniveau erheblich angehoben werden. Im Vordergrund steht, die medizinische Versorgung sowie die Souveränität und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, die hohe Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven zu eröffnen, die sich durch die Digitalisierung ergeben. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) setzt genau hier an. Die Schwerpunkte der beschlossenen Investitionsförderung umfassen dabei:

 

  • Die Modernisierung der räumlichen und intensivmedizinischen Notfallkapazitäten,
  • den Aufbau einer verbesserten digitale Infrastruktur bei der internen und sektorenübergreifenden Versorgung,
  • die Stärkung der IT-Sicherheit sowie
  • den Ausbau regionaler Versorgungsstrukturen im Normalbetrieb und insbesondere in Krisenzeiten.

 

Ermittlung des digitalen Reifegrads und Beantragung von Fördermitteln

Wo genau sie heute bei der digitalen Transformation stehen und was noch erreicht werden kann, ist jedoch für viele Krankenhäuser nicht leicht zu ermitteln. In vielen Fällen finden sich die bekannten Defizite bei Reaktionsgeschwindigkeit, Kommunikation, Digitalisierung und IT-Sicherheit. Durch die gesetzlichen Neuerungen mit dem KHZG sollen Reifegrad-Messungen den Fortschritt der Digitalisierung in den Kliniken aufzeigen.

Bereits seit dem 2. September 2020 können Krankenhausträger ihren Unterstützungsbedarf dem jeweiligen Land melden, welches über die Förderung entscheidet und diese beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt. Die endgültige Entscheidung über förderfähige Projekte durch das BAS ist dabei an Voraussetzungen geknüpft, die für Krankenhäuser oft nicht leicht nachzuvollziehen sind.

Die erste bundesweite Erfassung des Reifegrads der Digitalisierung der Krankenhäuser soll zum 30. Juni 2021 erfolgen. Das KHZG bietet jetzt die Möglichkeit, Digitalisierungsvorhaben umzusetzen und damit die Patientenversorgung entscheidend zu verbessern.

Viele Kliniken stehen aktuell vor der Herausforderung, Fördermittel zu beantragen, Einstiegsanalysen zur digitalen Reife zu generieren und konkrete Vorhaben umzusetzen. Auch die Aufgaben der Selektion des Förderbedarfs der Krankenhäuser, einer anschließende Beantragung beim BAS sowie die Bereitstellung eines Teils der finanziellen Mittel können zu ungeahnten Ausmaßen anwachsen.

Aus unseren Kundengesprächen wissen wir, welche offenen Flanken sich darstellen können. Unser Expertenteam bietet die Fachexpertise rund um die Digitalisierung von Krankenhäusern. – Und wir wissen, worauf es bei der Beantragung von Fördermitteln ankommt.

 

Einstiegsanalyse - Fördermittelbeantragung - Umsetzung förderfähiger Voraben

Sprechen Sie uns gerne an:

 

Ingo Stadler | E-Mail: Ingo.stadler@kienbaum.de | Tel.: +49 172 203 84 24

Mareike Höck | E-Mail: mareike.hoeck@kienbaum.de | Tel.: +49 40 32 57 79-48

Marvin Mohrmann | E-Mail: marvin.mohrmann@kienbaum.de | Tel.: +49 211 96 59-194

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