Anforderungen an Aufsichtsräte steigen auch im Mittelstand, Vergütung hinkt hinterher
- Vergütung in mittelständischen Gremien ausbaufähig
- Variable Vergütungsanteile weiterhin sinkend
- Aufsichtsräte sind Wegweiser in die Zukunft
Köln, 12. April 2018
Aufsichtsrat entscheidet über die Zukunftsorientierung des Unternehmens
„Entgegen der landläufigen Meinung ist das Aufsichtsmandat auch im Mittelstand längst kein honoriges Ehrenamt mehr“, sagt Sebastian Pacher, Experte für Aufsichtsratsvergütung bei Kienbaum, und ergänzt: „In der heutigen Zeit brauchen Aufsichtsräte eine Vielzahl von Kompetenzen und sind die Treiber – oder im ungünstigeren Fall die Blockierer – zukunftsträchtiger Investments und der Digitalisierung in ihren Unternehmen. Diese Verantwortungsträger müssen sich über fachliche und persönliche Kompetenz auszeichnen und für eine professionelle Ausführung der Überwachungstätigkeit ein durchaus signifikantes und steigendes Zeitinvestment aufbringen. Dafür ist eine angemessene Vergütung Voraussetzung.“ Vier Fünftel der von Kienbaum untersuchten Unternehmen zahlen ihren Aufsichtsratsmitgliedern durchschnittlich nicht mehr als 30.000 Euro im Jahr, nur drei Prozent der Aufsichtsräte erhalten mehr als 70.000 Euro pro Jahr. Sowohl die Unternehmensgröße als auch die Branche können einen Einfluss auf die Vergütungshöhe haben: Die höchsten Pro-Kopf-Bezüge erhalten Aufsichtsräte in den Branchen erneuerbare Energien (durchschnittlich rund 35.000 Euro) und Elektrotechnik (durchschnittlich rund 34.000 Euro). Die geringsten Pro-Kopf-Bezüge finden sich in der Branche Verkehr und Lagerwirtschaft, die ihren Aufsichtsräten im Schnitt rund 10.000 Euro zahlt.
Erfolgsunabhängige Vergütung im Aufsichtsrat bleibt Trend
Im Gegensatz zu den Vorstandsmitgliedern deutscher Unternehmen, bei denen die erfolgsabhängigen Bezüge die festen Vergütungsbestandteile häufig deutlich übertreffen, erhalten Aufsichtsratsmitglieder bis zu 100 Prozent erfolgsunabhängige Vergütung. Das gilt sowohl für börsennotierte als auch für nicht-börsennotierte Unternehmen. Der anhaltende Anstieg der erfolgsunabhängigen Mandatsbezüge ist für Sebastian Pacher ein Indikator für die zunehmende Forderung nach einer größeren Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder: „Häufig wird argumentiert, dass gerade die kurzfristigen variablen Vergütungskomponenten für Aufsichtsräte die Kontrollfunktion des Organs konterkarieren. Eine erfolgsunabhängige Vergütung, die unterschiedliche Rollen und Aufgaben berücksichtigt, ist mit der Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats besser zu vereinbaren.”
Stabiler Ausblick für die Aufsichtsratsvergütung im Mittelstand
„Die Einschätzung des Niveaus der Aufsichtsratsvergütung hat sich über die letzten Jahre hinweg kaum verändert und wird vorzugsweise im Mittelstand als zu niedrig empfunden. Das bestätigt auch eine Umfrage, die wir Anfang des Jahres unter 120 Unternehmen durchgeführt haben“, stellt Sebastian Pacher fest. Knapp zwei Drittel der Großunternehmen rechnen mit einem weiteren Anstieg der Aufsichtsratsvergütung in den kommenden Jahren, im Mittelstand dagegen erwartet nur die eine Hälfte einen Anstieg, die andere Hälfte eine gleich bleibende Vergütung. Sebastian Pacher meint dazu: „Oft wird das Vergütungsniveau der Aufsichtsräte in Großunternehmen im Vergleich zu mittelständischen Unternehmen als zu hoch empfunden, und die Tagessätze der Aufsichtsräte stehen auch tatsächlich in Abhängigkeit zur Größe des kontrollierten Unternehmens.“
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Kerstin Wandt – T.: | E-Mail: Contact@kienbaum.de