Entgeltunterschiede bei Frauen und Männern mit vergleichbarer Tätigkeit
“Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit” lautet der Grundsatz der amtierenden Bundesregierung beim derzeit diskutierten Entgeltgleichheitsgesetz. Kern der Gesetzesinitiative ist ein gesetzlicher Auskunftsanspruch, der vorsieht, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bezüge der Beschäftigten, die innerhalb des Unternehmens gleichwertige oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, offenlegen müssen. Viele Unternehmen werden sich in Zukunft also deutlich intensiver mit der Frage befassen müssen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Tätigkeit als gleichwertig ansehen.
Dieser Beitrag schlägt hier eine pragmatische Definition anhand von drei funktionsbezogenen Kriterien vor, die in vielen Betrieben bereits vorliegen. Die empirische Studie liefert zudem neue Erkenntnisse über bestehende Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen in ausgewählten Deutschen Unternehmen. Betrachtet man lediglich Personen die in ihren Unternehmen vergleichbare Tätigkeiten ausüben, so beträgt die bereinigte Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in der betrachteten Stichprobe rund fünf Prozent.
Dr. Sebastian Pacher
Managing Director / Partner | Compensation & Performance Management