Das steht im Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit

Gleiche Gehälter für Frauen und Männer

Whitepaper | 21. November 2016
Von:
Dr. Sebastian Pacher, Dr. Martin von Hören

Gleiche Gehälter für Männer & Frauen – das steht im Gesetzentwurf. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs wächst auch der Druck auf deutsche Unternehmen, geordnete Funktionsbewertungssysteme einzuführen und bestehende Systeme neu zu bewerten. Öffentliche und private Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern werden zukünftig die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen offenlegen müssen, die gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

Hinzu kommt, dass die Unternehmen die Kriterien und Maßstäbe der Funktionsbewertung offenlegen werden müssen, nach denen die vergleichbaren Tätigkeiten ermittelt wurden. Diese Kriterien müssen geschlechtsneutral sein. Mit anderen Worten: um die Anforderungen des Gesetzes erfüllen zu können, müssen Unternehmen also eine geschlechtsneutrale Stellenbewertung vornehmen, falls sie noch keine haben, oder ihr bestehendes Stellenbewertungssystem dahingehend überprüfen, ob es den Anforderungen an eine geschlechtsneutrale Bewertung gerecht wird. Kienbaum hat sich den knapp 100 Seiten starken Gesetzentwurf angesehen und im White Paper herausgearbeitet, worauf sich Unternehmen einstellen müssen.

Dr. Sebastian Pacher

Dr. Sebastian Pacher

Managing Director / Partner | Compensation & Performance Management

Sebastian.Pacher@kienbaum.de

Dr. Martin von Hören

Dr. Martin von Hören

Director | Compensation & Performance Management

Martin.Vonhoeren@kienbaum.de

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