Leistungsanreize und Arbeitgeberattraktivität im öffentlichen Dienst (TVöD)
Die Arbeitgeberattraktivität ist in Zeiten des demografischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels von elementarer Bedeutung für die Gewinnung und Bindung von Personal/Fachkräften. Um öffentlichen Arbeitgebenden – des Bundes, der Kommunen inkl. der zugehörigen Unternehmen/Betriebe/Verwaltungen – weitere Anreizstrukturen zu geben, ermöglicht die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) gem. § 18 TVöD seit ca. 15 Jahren die Gewährung leistungsbezogener Entgelte im öffentlichen Dienst.
Seit dem Jahr 2020 sind weitere Elemente für alternative Entgeltanreize durch den § 18a TVöD hinzugekommen, welche öffentlichen Arbeitgebenden weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten geben, die individuell angepasst werden können.
Ziel der Studie ist es, zu untersuchen, wie der generelle Status Quo der Praxis zum Leistungsentgelt nach langjährigem Einsatz ist, welche alternativen Entgeltanreize die Verwaltungen bzw. Unternehmen als vorteilhaft ansehen und wo sie den größten Erfolg erwarten. Darüber hinaus wurde untersucht, welche Anreize bereits umgesetzt wurden und welchen Grad der Gestaltungsfreiheit in § 18a bei der Umsetzung der alternativen Entgeltanreize gesehen wird.