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ESOP steht für „Employee Stock Option Plan“ und VSOP für „Virtual (Employee) Stock Option Plan“. Bei beiden Modellen handelt es sich um spezielle Formen der Mitarbeiterbeteiligung:
ESOP und VSOP stellen wertvolle Instrumente zur Mitarbeiterbindung und -motivation dar und bieten die Möglichkeit, Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.
ESOP und VSOP bieten für Unternehmen und Mitarbeitende mehrere Vorteile:
In Deutschland unterliegen ESOP und VSOP der Einkommensteuer. Die steuerliche Behandlung ist dabei wie folgt:
ESOP: Da die Mitarbeitenden beim ESOP die Unternehmensanteile in der Regel günstiger als zum aktuellen Verkehrswert erwerben, bewertet der Fiskus die Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem Verkehrswert als geldwerten Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil ist zum Zeitpunkt der Optionsausübung zu versteuern. Da die erworbenen Anteile in der Regel nicht sofort verkauft werden können, steht dem (teils erheblichen) Abfluss der liquiden Mittel kein Zufluss gegenüber. Diese Problematik wird als „Dry Income“ bezeichnet. Für Mitarbeitende entsteht so eine doppelte finanzielle Belastung: Sie kaufen Unternehmensanteile und müssen den geldwerten Vorteil versteuern, ohne, dass Ihnen Geld zufließt.
ESOPs werden vor allem von Start-ups eingesetzt, um sich trotz eines niedrigeren Festgehalts engagierte Spitzenkräfte leisten zu können. Daher wollte der Gesetzgeber speziell für diese Unternehmen die Situation um das Dry Income verbessern.
Die Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG) sieht daher für Unternehmen, die nicht älter als 20 Jahre sind, Ausnahmen vor. Voraussetzung ist, dass die folgenden Schwellenwerte aktuell nicht überschritten werden oder in einem der vergangenen sechs Jahre nicht überschritten worden sind:
Diese Schwellenwerte sind abhängig von der aktuell gültigen KMU-Definition.
Werden die Bedingungen erfüllt, müssen Mitarbeitende erst zu einem späteren Zeitpunkt die Steuer zahlen, und zwar
VSOP: Da beim VSOP keine physischen Aktien übertragen werden, fällt die Versteuerung anders aus. In Deutschland werden die Gewinne aus den virtuellen Aktienoptionen in der Regel als zusätzliches Einkommen betrachtet und unterliegen somit dem individuellen Einkommensteuersatz. Die Steuer wird fällig, wenn die Optionen eingelöst werden, also erst, wenn Mitarbeitende auch tatsächlich Geld erhalten. Somit besteht bei VSOPs im Gegensatz zu ESOPs keine Dry Income Problematik.
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