Sabbatical
Ein Sabbatical ist eine längere berufliche Auszeit, die Mitarbeitende für persönliche Weiterentwicklung, Reisen oder Weiterbildung nutzen. Die Dauer variiert zwischen mehreren Monaten und einem Jahr. Unternehmen bieten Sabbaticals häufig als Benefit an, um die Work-Life-Balance und langfristige Mitarbeiterbindung zu fördern.
Welche Voraussetzungen gibt es für ein Sabbatical?
Ob und unter welchen Bedingungen ein Sabbatical möglich ist, hängt primär vom Unternehmen ab, da es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Freistellung gibt.
Viele Unternehmen legen die Voraussetzungen in Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen fest.
Typische Regelungen sind dabei beispielsweise:
- Mindestbetriebszugehörigkeit (z. B. erst nach drei Jahren möglich)
- Genehmigung durch Vorgesetzte und HR, abhängig von betrieblichen Erfordernissen
- Klare Wiedereinstiegsregelungen (z. B. Rückkehr in eine gleichwertige Position)
- Vereinbarte Finanzierungsmodelle, wie unbezahlte Freistellung oder Langzeitarbeitskonten
Ist ein Sabbatical eine bezahlte Auszeit?
Ob ein Sabbatical bezahlt ist, hängt vom jeweiligen Modell ab:
- Unbezahltes Sabbatical: Mitarbeitende nehmen eine längere Auszeit ohne Gehalt.
- Teilfinanziertes Sabbatical: Durch Langzeitarbeitskonten oder Gehaltsverzicht im Vorfeld wird die Freistellung finanziell abgesichert.
- Bezahltes Sabbatical: Einige Unternehmen bieten voll oder teilweise bezahlte Sabbaticals als Benefit an.
Die Personalverantwortlichen sollten die Vergütungsmodelle klar kommunizieren, um Erwartungen zu steuern und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Was muss HR beachten, um ein Sabbatical zu ermöglichen?
Da Sabbaticals nicht gesetzlich geregelt sind, müssen HR-Abteilungen sicherstellen, dass alle relevanten arbeitsrechtlichen Aspekte geklärt sind:
- Vertragliche Gestaltung: Eine schriftliche Vereinbarung ist essenziell, um Details wie Dauer, Vergütung, Sozialversicherung und Wiedereinstieg festzuhalten. Möglich ist ein befristeter Änderungsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.
- Vergütung & Sozialversicherung:
- Unbezahltes Sabbatical: Während der Freistellung besteht kein Anspruch auf Gehalt.
- Langzeitarbeitskonten: Gesparte Überstunden oder Gehaltsteile können zur Finanzierung genutzt werden.
- Sozialversicherung: Ab einer bestimmten Dauer kann eine Pflicht zur freiwilligen Weiterversicherung bestehen.
- Kündigungsschutz & Rückkehrrecht: Während eines Sabbaticals besteht grundsätzlich kein besonderer Kündigungsschutz. Eine individuelle Rückkehrgarantie kann vertraglich vereinbart werden. Die Personalabteilung sollte vorab klären, ob der oder die Mitarbeitende auf die ursprüngliche oder eine gleichwertige Stelle zurückkehren kann.
Sabbaticals sind ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung, erfordern aber eine klare arbeitsrechtliche Gestaltung. HR muss sicherstellen, dass vertragliche, sozialversicherungsrechtliche und betriebliche Rahmenbedingungen geklärt sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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