Die Ungleichheit bleibt 2018 gleich, nur die Auskunftspflicht bringt Transparenz

Die Ungleichheit bleibt 2018 gleich, nur die Auskunftspflicht bringt Transparenz

In Deutschland liegt die unbereinigte Entgeltlücke - der Gender Pay Gap - zwischen Frauen und Männern laut Statistischem Bundesamt bei rund 21 Prozent, daher fällt er in diesem Jahr auf den 18. März.

Was ist der Equal Pay Day genau, und was ist in diesem Jahr daran besonders?

Der Equal Pay Day ist der Tag, bis zu dem Frauen sinnbildlich ohne Gehalt arbeiten. Dieser thematisiert die Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern im Allgemeinen, und betrachtet man den Gender Pay Gap über mehrere Jahre, so lässt sich kaum eine Entwicklung beobachten. Die spannendste Neuerung zum Thema Entgeltlücke ist daher das Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes und die damit einhergehende Auskunftspflicht seit dem 06. Januar 2018.

Zu welchen Auskünften sind die Unternehmen denn verpflichtet?

Seit Anfang des Jahres greift für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern die Auskunftspflicht, die besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfragen dürfen, wie viel ihre Kollegen des jeweils anderen Geschlechts in vergleichbaren Tätigkeiten verdienen. Dabei sind die Unternehmen gefordert, vergleichbare Tätigkeiten in der Organisation zu bestimmen. Die Einführung des Entgelttransparenzgesetzes soll für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Klarheit schaffen, und sie bekommen mit der Auskunftspflicht zum ersten Mal ein Instrument an die Hand, mit dem sie überhaupt erst mögliche Unterschiede identifizieren können.

Prima, dann steht doch einer Entgeltgleichheit in naher Zukunft nichts mehr im Weg.

So einfach ist es leider nicht, denn das Entgelttransparenzgesetz sorgt – wie der Namen erkennen lässt, zunächst nur für Transparenz. Damit einher geht kein Anspruch auf Entgeltgleichheit. Demnach steht Deutschland hier noch ganz am Anfang in Bezug auf Schließung der Entgeltlücke. Unsere europäischen Nachbarn hingegen schlagen schon andere Wege ein: Französische Unternehmen sollen beispielsweise zukünftig per Gesetz die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen ausgleichen. Das bedeutet für die Arbeitgeber, die dem in den kommenden drei Jahren nicht nachkommen, sogar eine mögliche Geldstrafe. Das lässt vermuten, dass in Deutschland  das Entgelttransparenzgesetz erst der erste Schritt ist und Verschärfungen nicht auszuschließen sind. Aus der Praxiserfahrung der ersten Wochen Auskunftspflicht weiß ich, dass viele Unternehmen sich derzeit mit den ersten Anfragen beschäftigen und hier noch viele Fragen auftauchen, wie das Entgelttransparenzgesetz tatsächlich umzusetzen ist. Dazu zählt nicht nur der individuelle Auskunftsanspruch sondern auch die Anlage zum Lagebericht gemäß Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz.

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