Eine Auslegungshilfe zur Auslegungshilfe

Eine Auslegungshilfe zur Auslegungshilfe

Wir haben uns den Banken gestellt – und Antworten auf die wichtigsten Fragen der Verantwortlichen gefunden.

Diesen Februar hat die BaFin die neue Auslegungshilfe zur Institutsver­gütungsverordnung (IVV) veröffentlicht, Ziel ist die Konkretisierung der Vergütungsregelungen der IVV 3.0 vom 4. August 2017. Aus Sicht der Institute führt dies mehrheitlich zu er­höhter Rechtssicherheit, aus Sicht der Verantwortlichen aber auch zu einer Vielzahl von Fragen.

Der vierfache Umfang der Auslegungshilfe im Vergleich zur Fassung 2.0 bedeutet eine Herausforderung sowohl an die Banken als auch an uns als Berater. Im Austausch mit unseren Kunden haben wir die wichtigsten Fragen gesammelt, die sowohl die allgemeinen Anforderungen an die Vergütungssysteme als auch die besonde­ren Anforderungen an die Risk-Taker-Vergütung betreffen, und sich auf bedeutende wie auch auf nicht-bedeutende Institute im Sinne der IVV auswirken.

1. Wie beurteilen Sie die seit kurzem vorliegende Auslegungshilfe in Ihrer Gesamtheit?

Die Auslegungshilfe erschreckt allein durch ihren schieren Umfang. Von früher 17 Seiten ist sie jetzt auf 76 Seiten angewachsen. Die Formulierungen sind auch für Experten zum Teil ausgesprochen schwer verständlich und teilweise in sich widersprüchlich. Auch wenn einige Aspekte von der Aufsicht etwas realistischer und praxisnäher behandelt werden, ist es fast unmöglich, alle Anforderungen zu erfüllen.

2. Was ist für die Banken bzw. Ihre Klienten die größte Herausforderung?

Eine große Herausforderung besteht in der Notwendigkeit, gewährte variable Vergütungen auch im Nachhinein zu überprüfen (sog. Back Testing) und in bestimmten Fällen sogar zurückzufordern. Das ausgezahlte Vergütung von Mitarbeitern zurückgefordert werden kann, ist im deutschen Rechtssystem ein absolutes Novum, in der Umsetzung ausgesprochen komplex und mit hohen Unsicherheiten verbunden.

3. Sollten die Banken nicht wegen dieser Komplexität auf variable Vergütung ganz verzichten?

Einige Institute überlegen so etwas, und einzelne Förderbanken sind bereits diesen Weg gegangen. Aus administrativer Sicht habe ich dafür Verständnis, personalpolitisch sehe ich das aber kritisch. Denn damit würde man die Möglichkeit, positive Leistungen zu honorieren, weitgehend aufgeben. Außerdem werden dadurch letztlich die Fixkosten erhöht, was im Falle eine Rezession Banken vor neue Probleme stellen kann.

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