Kienbaum Glossar

ESOP / VSOP

ESOP steht für „Employee Stock Option Plan“ und VSOP für „Virtual (Employee) Stock Option Plan“. Bei beiden Modellen handelt es sich um spezielle Formen der Mitarbeiterbeteiligung:

  • ESOP: Hierbei erhalten Mitarbeitende die Option, Aktien oder GmbH-Anteile des Arbeitgebers zu erwerben. Diese Optionen sind oft an Bedingungen geknüpft, wie z. B. eine bestimmte Beschäftigungsdauer, oder das Erreichen von Meilensteinen oder Unternehmenszielen.
  • VSOP: VSOP ist die virtuelle Variante des ESOP. Dabei erhalten Mitarbeitende virtuelle Optionen, die an ähnliche Bedingungen geknüpft sind wie beim ESOP. Der Unterschied liegt darin, dass beim VSOP keine tatsächlichen Unternehmensanteile ausgegeben werden. Stattdessen wird den Mitarbeitenden bei Einlösung der Optionen eine Barabfindung in Höhe der positiven Wertentwicklung der Anteile gezahlt.

ESOP und VSOP stellen wertvolle Instrumente zur Mitarbeiterbindung und -motivation dar und bieten die Möglichkeit, Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Welche Vorteile bieten ESOP und VSOP?

ESOP und VSOP bieten für Unternehmen und Mitarbeitende mehrere Vorteile:

  • Motivation und Bindung: Durch die Beteiligung am Unternehmen sind Mitarbeitende oft motivierter und fühlen sich enger mit dem Unternehmen verbunden. Dies kann zu einer höheren Produktivität und geringeren Fluktuation führen, und – auf breiter Mitarbeitenden-Basis eingeführt – die Unternehmensperformance positiv beeinflussen.
  • Langfristiger Anreiz: Da die Optionen oft an Bedingungen geknüpft sind, werden Mitarbeitende dafür honoriert, langfristig im Unternehmen zu bleiben und zu dessen Erfolg beizutragen.
  • Finanzielle Beteiligung: Mitarbeitende können am Erfolg und Wachstum des Unternehmens finanziell partizipieren. Bei steigendem Unternehmenswert profitieren sie direkt von der Wertsteigerung.
  • Vermögensaufbau: ESOP und VSOP bieten eine Möglichkeit, Vermögen aufzubauen und das Portfolio der Mitarbeitenden zu diversifizieren.
  • Wettbewerb um Talente: ESOP und VSOP können einen entscheidenden Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers ausmachen.

 

Wie werden sie versteuert?

In Deutschland unterliegen ESOP und VSOP der Einkommensteuer. Die steuerliche Behandlung ist dabei wie folgt:

ESOP: Da die Mitarbeitenden beim ESOP die Unternehmensanteile in der Regel günstiger als zum aktuellen Verkehrswert erwerben, bewertet der Fiskus die Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem Verkehrswert als geldwerten Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil ist zum Zeitpunkt der Optionsausübung zu versteuern. Da die erworbenen Anteile in der Regel nicht sofort verkauft werden können, steht dem (teils erheblichen) Abfluss der liquiden Mittel kein Zufluss gegenüber. Diese Problematik wird als „Dry Income“ bezeichnet. Für Mitarbeitende entsteht so eine doppelte finanzielle Belastung: Sie kaufen Unternehmensanteile und müssen den geldwerten Vorteil versteuern, ohne, dass Ihnen Geld zufließt.

ESOPs werden vor allem von Start-ups eingesetzt, um sich trotz eines niedrigeren Festgehalts engagierte Spitzenkräfte leisten zu können. Daher wollte der Gesetzgeber speziell für diese Unternehmen die Situation um das Dry Income verbessern.

Die Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG) sieht daher für Unternehmen, die nicht älter als 20 Jahre sind, Ausnahmen vor. Voraussetzung ist, dass die folgenden Schwellenwerte aktuell nicht überschritten werden oder in einem der vergangenen sechs Jahre nicht überschritten worden sind:

  • Jahresumsatz maximal 100 Mio. Euro
  • Jahresbilanzsumme maximal 86 Mio. Euro
  • Weniger als 1.000 Mitarbeitende

Diese Schwellenwerte sind abhängig von der aktuell gültigen KMU-Definition.

Werden die Bedingungen erfüllt, müssen Mitarbeitende erst zu einem späteren Zeitpunkt die Steuer zahlen, und zwar

  • entweder, wenn die Anteile verkauft oder übertragen werden,
  • oder wenn der Mitarbeitende das Unternehmen verlässt,
  • oder nach spätestens 15 Jahren.

 

VSOP: Da beim VSOP keine physischen Aktien übertragen werden, fällt die Versteuerung anders aus. In Deutschland werden die Gewinne aus den virtuellen Aktienoptionen in der Regel als zusätzliches Einkommen betrachtet und unterliegen somit dem individuellen Einkommensteuersatz. Die Steuer wird fällig, wenn die Optionen eingelöst werden, also erst, wenn Mitarbeitende auch tatsächlich Geld erhalten. Somit besteht bei VSOPs im Gegensatz zu ESOPs keine Dry Income Problematik.

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