Kienbaum Glossar

Sachbezugskarten

Was sind Sachbezugskarten?

Sachbezugskarten sind wiederaufladbare Prepaid-Karten, mit denen Unternehmen ihren Mitarbeitenden monatlich steuerfreie Sachzuwendungen gewähren können – bis zu einem Freibetrag von 50 € pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Diese Karten können in zahlreichen stationären Geschäften oder Online-Shops eingelöst werden – abhängig vom jeweiligen Anbieter. 

Sie sind eine moderne Form der Sachzuwendung, die neben klassischen Gutscheinen oder Tankkarten zunehmend an Bedeutung gewinnt, da sie administrativ leicht zu handhaben sind und gleichzeitig einen spürbaren finanziellen Vorteil für Mitarbeitende darstellen. 

Zusätzlich dürfen Arbeitgeber und Kartenprovider anlassbezogen – beispielsweise zu Geburtstag oder Hochzeit – zusätzlich 60 Euro als Zuwendung nutzen. Auch diese Form gehört nicht zum Arbeitslohn, muss allerdings konkret mit einem persönlichen Ereignis in Zusammenhang stehen. 

Wie verbreitet sind Sachbezugskarten?

Eine aktuelle Auswertung aus dem Kienbaum Benefit Benchmarking Tool zeigt ein deutliches Spannungsverhältnis zwischen Wunsch und Realität: 

  • 67,2 % der befragten Mitarbeitenden empfinden Sachbezugskarten als attraktiven Benefit. 
  • 58,3 % erwarten sogar, dass ihr Arbeitgeber ein solches Angebot bereitstellt. 
  • Tatsächlich bieten jedoch nur 12,9 % der Unternehmen diesen Benefit aktuell an. 

Dieses Missverhältnis unterstreicht das ungenutzte Potenzial von Sachbezugskarten als strategisches Mittel zur Mitarbeitendenbindung und zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. 

Welche Vorteile bieten Sachbezugskarten?

  • Steuerfreiheit: Bis zu 50 € monatlich sind für Arbeitgebende und Mitarbeitende sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. 
  • Motivationssteigerung: Zusätzliche Benefits erhöhen die Arbeitszufriedenheit und Mitarbeitendenbindung. 
  • Arbeitgeberattraktivität: Ein gezielt eingesetztes Benefit-Programm wirkt sich positiv auf das Employer Branding aus. 
  • Flexibilität und Einfachheit: Mitarbeitende können frei entscheiden, wofür sie die Karte nutzen – z. B. Einkäufe, Tanken oder Online-Bestellungen. 
  • Konformität mit gesetzlicher Regelung: Bei korrekter Umsetzung (z. B. durch regional oder branchenbezogen limitierte Karten) wird die Sachbezugsgrenze eingehalten. 

Worauf sollten Unternehmen achten?

Die steuerliche Anerkennung von Sachbezugskarten hängt maßgeblich davon ab, dass die gesetzlichen Vorgaben exakt eingehalten werden: 

  • Die 50-Euro-Grenze darf nicht überschritten werden. 
  • Die Karten dürfen nicht als generelle Zahlungsmittel (z. B. mit Bargeldfunktion oder überregionale Kreditkarten) fungieren. 
  • Sie müssen klar als zweckgebundene Sachleistung erkennbar sein (z. B. durch Händlerbindung oder produktgebundene Nutzung). 

Beispiele für den Einsatz von Sachbezugskarten:

  • Monatliche Guthabenaufladung als Dankeschön für gute Leistungen 
  • Belohnung für Jubiläen oder Geburtstage 
  • Bestandteil von Mitarbeiterbindungsprogrammen 
  • Integration in hybride Vergütungssysteme neben variablen Gehaltsbestandteilen 

Sachbezugskarten im Rahmen der Benefit-Strategie

Im „War for Talents“ und angesichts der steigenden Erwartungen an Arbeitgebende hinsichtlich Wertschätzung und Unternehmenskultur, bieten Sachbezugskarten eine effektive Möglichkeit, über eine vergleichsweise geringe finanzielle Investition eine hohe emotionale Wirkung zu erzielen. Die Zahlen aus dem Kienbaum-Tool zeigen deutlich, dass hier enormes Optimierungspotenzial besteht – und sich ein frühzeitiger Einsatz positiv auf die Arbeitgebermarke auswirken kann.

 

Weiteren Glossar-Eintrag Siehe hierzu auch: Benefits
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