Kienbaum Glossar

Workation

Benefits im Bereich der Flexibilität sind weit verbreitet. Auch Workation-Angebote erfreuen sich laut dem Kienbaum Benefit Survey 2023 mit einer Verbreitung von 38 % im EU-Inland bzw. 19 % im EU-Ausland einer zunehmenden Beliebtheit. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub) zusammen und beschreibt eine relativ neue Möglichkeit, Arbeit und Urlaub an einem Ort der Wahl zu verbinden. Arbeitnehmende können während einer Workation ihre Projektziele erreichen und gleichzeitig eine neue Umgebung erkunden. Arbeitgebende bieten die Option meist an, um die Mitarbeitendenzufriedenheit zu steigern, die Bindung zu erhöhen und die Motivation zu fördern.

Wie lange können Mitarbeitende eine Workation machen?

Workations können von Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen durchgeführt werden und dauern in der Regel wenige Tage bis mehrere Monate.

Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art der Tätigkeit, der Branche und den persönlichen Voraussetzungen der Arbeitnehmenden. Die meisten Workations entsprechen der Dauer eines regulären Erholungsurlaubs, also etwa ein bis drei Wochen. Es gibt jedoch keine gesetzliche maximale Zeitspanne.

Wichtig ist, dass Arbeitgebende bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen beachten, insbesondere wenn die Workation länger andauert. In vielen Ländern können Visa-Vorgaben die Dauer beeinflussen. Ab einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen muss das Arbeitsrecht im Land der Workation beachtet werden und bei mehr als 183 Tagen findet das Steuerrecht im Land der Workation Anwendung. Laut einer Verlautbarung der Sozialversicherungsträger von 2020 wird eine Workation als Entsendung angesehen und Mitarbeitenden können unter diesen Rahmenbedingungen weiterhin versichert sein. Arbeitgebende sollten sich hierzu allerdings frühzeitig mit den Sozialversicherungsträgern der Mitarbeitenden in Verbindung setzen. So ist beispielsweise eine A1-Bescheinigung erforderlich, wenn Angestellte zeitlich begrenzt im Ausland arbeiten wollen, aber weiterhin in Deutschland sozialversichert sind.

Wer zahlt die Workation?

Generell gibt es keine Verpflichtung für Unternehmen, Kosten einer Workation zu übernehmen. Eine Workation ist ein optionales Angebot und keine verpflichtende Kostenübernahme. Dennoch können Unternehmen, mit dem Ziel, das Employer Branding zu verbessern, die Workation fördern, um so die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern und Talente anzuziehen.

Arbeitgebende sollten frühzeitig mit ihren Mitarbeitenden mögliche Finanzierungsmodelle besprechen. In einigen Fällen können die Kosten der Workation, als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn ein gesamtes Team diese Art des mobilen Arbeitens nutzt und ein eigenbetriebliches Interesse nachgewiesen werden kann. Wichtig ist, dass dieses Interesse sowie die genaue Agenda der Workation gut dokumentiert sind. Nur wenn das Unternehmen die Workation z. B. als feste Weiterbildungsmaßnahme für eine Abteilung belegen kann, bestehen Chancen, die Kosten der Workation als Betriebsausgaben abzusetzen.

Weiteren Glossar-Eintrag Siehe hierzu auch: Mitarbeiterbenefits | Remote Work
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Zugehörige Publikationen

Leistungsanreize und Arbeitgeberattraktivität im öffentlichen Dienst (TVöD)
Studie vom 16. März 2023 – Von
Peter Diericks, Arne Sievert


Bindung von Top-Talenten
Whitepaper vom 16. November 2021 – Von
Cedric Cohen, Julius Flottmann, Andreas Meier, Dr. Sebastian Pacher, Nils Prüfer, Kathrin Waschka


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